Der Grund für diese Änderung ist, dass eine neue Amazon-Firma ab 01.08.24 für die Gebührenrechnung an die Amazon-Händler zuständig ist und damit Umsatzsteuer auf die Gebühren erhoben wird.
Lokale Umsatzsteuer wird dann auf die Gebühren erhoben, wenn ein Amazon-Händler seinen Firmensitz in einem der folgenden Ländern hat:
Ist ein Händler in den Ländern:
Vereinigtes Königreich,
Deutschland,
Frankreich,
Italien,
Spanien,
Niederlande,
Polen,
Belgien
oder Schweden
ansässig, wird lokale USt. auf die Gebühren angewendet.
Bei allen nicht aufgeführten EU-Ländern erfolgt die Berechnung der Gebühren weiterhin von Amazon Luxemburg nach dem Reverse-Charge Verfahren.
- Amainvoice Auszahlungsabrechnungen
In der Gesamtübersicht der Auszahlungsabrechnung werden die Gebührenpositionen mit dem Vermerk "Kann Umsatzsteuer enthalten, siehe Ersatzbeleg" versehen. Die genaue Auswertung der USt. auf die Gebühren ist in dem "Ersatzbeleg Gebühren" der betroffenen Abrechnung des Marktplatzes zu finden.
Alle Abrechnungen (auch bereits erstellte, die den August betreffen) wurden am 21.08.2024 (Nachmittags) neu generiert und berücksichtigen ab diesem Zeitpunkt die neue Gebührenregelung. Sollten Sie vor dem 21.08.24 bereits erstellte Abrechnungen (den August betreffend) buchhalterisch verwendet haben, vergleichen Sie die Werte mit der aktualisierten Abrechnung.
Was muss mein Steuerberater bzgl. dem DATEV-Export beachten?
Die Amainvoice DATEV-Schnittstelle wurde für die Übertragung der Buchungsstapel der Abrechnungen erweitert. Der Export der Abrechnungen und die Konfiguration der Sach- und Verrechnungskonten ist ab dem 23.08.24 möglich.
In der DATEV-Schnittstelle in Amainvoice sehen Sie bei den Sach- und Verrechnungskonten / Aufwandskonten zwei Spalten. In der linken Spalte befinden sich die Konten, die für die Buchung der Gebühren bis 31.07.24 genutzt werden. In der rechten Spalte sehen Sie die neuen Aufwandskonten, die ab dem 26.08.24 verwendet werden.
Legen Sie in Ihrem DATEV Kanzlei-Rechnungswesen die neuen Konten (rechte Spalte, ab 01.08.24) zusätzlich an und aktivieren Sie die Übergabe von Buchungsschlüsseln (Haken setzen), wenn gewünscht.
Bitte beachten Sie: wenn Sie keine Übergabe von Buchungsschlüsseln wünschen (Haken nicht gesetzt), muss das betroffene Aufwandskonto im Kanzlei-Rechnungswesen mit einer USt.-Automatik versehen werden.
Sie finden alle Details zur USt. der Gebühren in den Ersatzbelegen „ERSATZB_GEBUEHREN“, die Ihnen in den zip-Dateien des Export-Stapels übergeben werden.
Fazit:
Informieren Sie Ihren lokalen Steuerberater über die notwendigen Änderungen im DATEV-Export für den korrekten Export der Buchungsstapel.
Diese Änderung hat keine Auswirkungen auf die Daten für Steuerberater, die Sie in Ländern außerhalb Ihres Händlerlandes (PAN-EU oder CEE) betreuen!