Eine elektronische Rechnung (eRechnung) ist eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischem Format ausgestellt, versendet, empfangen und elektronisch verarbeitet werden kann. (CEN-Norm EN16931). Es ist keine einfache .pdf Datei.
Zum Stand heute gilt: Grundsätzlich müssen alle Unternehmer ab dem 01. Januar 2025 elektronische Rechnungen, nur bei inländischen B2B Geschäften, empfangen können und für inländische B2B Geschäfte über 250€ brutto Rechnungsbetrag eine eRechnung ausstellen.
Empfang von eRechnungen
- Um eine eRechnung zu empfangen, genügt im Moment eine E-Mail Adresse für den Empfang.
Ausstellung von eRechnungen
- eRechnungen KÖNNEN ab 01.01.2025 für Vorgänge zwischen inländischen ansässigen Unternehmern (B2B) ausgestellt werden (siehe Ausnahmen).
- Verkäufe an Privatkunden sind davon nicht betroffen.
- Kleinbetragsrechnungen mit einem Rechnungswert unter 250 € brutto pro Auftrag sind davon nicht betroffen.
Wichtige Ausnahmen:
- bis Ende 2026 sind neben elektronischen Rechnungen auch Papierrechnungen und sonstige Rechnungen (pdf-Rechnungen) zulässig. Der Versand von sonstigen Rechnungen (pdf-Rechnungen) bedarf allerdings der Zustimmung des Rechnungsempfängers oder sollte in den AGB's des Rechnungsausstellers geregelt werden.
- bis Ende 2027 sind neben elektronischen Rechnungen weiterhin auch Papierrechnungen und sonstige Rechnungen zulässig, wenn der Gesamtumsatz des Unternehmens im Vorjahr (2026) 800.000 EUR nicht überschritten hat.
Erst ab 01.01.2028 sind alle Regeln zwingend umzusetzen.
Was ist also ab 01.01.2025 zu beachten?
Sie müssen eine E-Mail Adresse besitzen, mit der Sie eRechnungen empfangen können.
Guten Tag,
Mit Wirkung zum 1. Januar 2025 aktualisieren wir die Nutzungsbedingungen für Amazon Business -Funktionen (verfügbar hier: https://business.amazon.de/abredir/gp/help/customer/display.html?nodeId=G5P4WEC4RW345KS3 ). Wir aktualisieren Klausel 8 (Elektronische Rechnungen), um klarzustellen, dass wir Ihnen weiterhin Rechnungen in einem von Ihnen akzeptierten Format und mit der von Ihnen akzeptierten Lieferart ausstellen, z. B. im PDF-Format, sofern Sie sich nicht für eine oder mehrere unserer Lösungen für die elektronische Rechnungsstellung angemeldet haben. Wenn Sie sich für eine oder mehrere unserer Lösungen für die elektronische Rechnungsstellung angemeldet haben, erhalten Sie Ihre Amazon -Rechnung weiterhin über den Rechnungsstellungskanal in dem ausgewählten elektronischen Format (z. B. cXML, EDI oder anderes). PDF-Rechnungen gelten im Allgemeinen nicht als „elektronische Rechnungen“ im Sinne des deutschen Umsatzsteuerrechts. Wenn Sie Rechnungen in anderen Formaten (cXML, EDI oder andere) ausgewählt haben, werden diese von der Interoperabilitätsbewertung abgedeckt. Bis zur Bestätigung der Interoperabilität gehen wir davon aus, dass sie im Allgemeinen nicht den Anforderungen der europäischen Normenreihe EN 16931 entsprechen (im Gegensatz zu z. B. XRechnung und dem hybriden ZUGFeRD-Format). Ihre fortgesetzte Nutzung von Amazon Business nach dem 1. Januar gilt als Ihre Zustimmung zu den Änderungen. Wenn Sie Fragen haben oder Hilfe benötigen, können Sie den Kundenservice unterhttps://business.amazon.de/abredir/gp/help/customer/contact-us kontaktieren.
Vielen Dank,
Amazon Business Kundenservice
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Features bei Amazon Business
- ELEKTRONISCHE RECHNUNGEN. Sofern Sie sich nicht bei einer oder mehrerer unserer Lösungen für die elektronische Rechnungsstellung anmelden, werden Sie Ihre Rechnungen im PDF-Format erhalten. Wenn Sie sich bei einer oder mehrerer unserer Lösungen für die elektronische Rechnungsstellung angemeldet und Ihre Amazon-Rechnung über den elektronischen Rechnungsstellungsweg in dem gewählten elektronischen Format (z. B. cXML, EDI oder andere) erhalten haben, ist dieses Dokument das "Original" und alle PDF-Dateien, die Ihnen von Amazon zur Verfügung gestellt werden, dienen nur als "Kopie" und sind als solche gekennzeichnet. Gleiches gilt für Gutschriften oder wenn Ihre Transaktion einer gesetzlich oder behördlich vorgeschriebenen elektronischen Rechnungsstellung unterliegt. Die von Ihnen gemäß diesem Abschnitt gewählten elektronischen Formate genügen grundsätzlich nicht den gesetzlichen Anforderungen an eine "elektronische Rechnung" im Sinne des deutschen Umsatzsteuerrechts. Denn diese Formate entsprechen grundsätzlich nicht den Anforderungen der europäischen Norm EN 16931 (anders als etwa die Formate XRechnung und ZUGFeRD). Sofern Sie ein Unternehmen sind, dem in Deutschland "elektronische Rechnungen" nach den Vorgaben der europäischen Norm EN 16931 übermittelt werden müssen, stimmen Sie zu, dass Amazon Ihnen Rechnungen im von Ihnen gewählten Format und über die gewählte Lösung für die elektronische Rechnungsstellung zur Verfügung stellt (d.h., PDF, cXML, EDI, oder sonstige). Weitere Informationen über die elektronische Rechnungsstellung finden Sie auf unseren Hilfeseiten.