Das Problem ist bekannt. Hier die Beschreibung für die technische Ursache des Problems.
Für die Feed Übermittlung von Belegen an die Amazon SP-API wird neben der Bestellnummer und anderen Informationen der Marktplatz benötigt.
Die Information über den übereinstimmenden Marktplatz zu einer Bestellung erhalten wir aus dem Bestellbericht: GET_AMAZON_FULFILLED_SHIPMENTS_DATA_INVOICING.
In diesem Bericht wurde bis zum 11.11.2024 der Wert Marktplatz mit z.B.: ‚Amazon.de‘ übergeben.
Seit 12.11.2024 wird in diesem Bericht der Wert für den Marktplatz mit ‚amazon.de‘ übergeben.
Damit ist dieser Wert nicht mehr eindeutig, da die Programmierung „case senstive“ ist und der augenscheinliche gleiche Wert nur durch ein Großes ‚A‘ zu einem anderen Wert wird.
Der Fehler wurde umgehend behoben und die Programmierung angepasst. Hochgeladene Belege per IDU werden von der SP-API wieder ohne Fehler akzeptiert. Der Prozess zum hochladen der noch nicht hochgeladenen Rechnungen wurde bereits heute angestoßen.
Daraus resultiert in den nächsten Tagen durch die zeitversetzte Ermittlung der IDR (Rate an Rechnungsmängeln) eine erhöhte Rate, die erst mit dem Ablauf des 26.11.2024 wieder sinken wird.
Was ist jetzt zu tun:
1. Ruhe bewahren - Es ist uns bis heute kein einziger Fall bekannt, der wegen dieser Situation suspendiert oder gesperrt wurde.
2. Folgen Sie den Anweisungen im Seller Central - Erläutern Sie den Fall, wie hier im Beitrag beschrieben.
3. Proaktiv auf das Account Health Team zugehen. Gehen Sie im Seller Central auf die Kundenzufriedenheit / Verkäuferleistung und klicken neben der Account Health Assurance im Bereich "Benötigen Sie Hilfe" auf den Button "Jetzt anrufen". Beschreiben Sie in dem folgenden Fenster das Problem der zu hohen Rate an Rechnungsmängeln (obiger Text) und erläutern, dass Amainvoice bereits das Problem gelöst hat. Vereinbaren Sie einen Rückruf durch das Health Team. Hier teilen Sie die oben beschriebene Thematik mit und damit ist das Problem gelöst.
Falls Sie eine schriftliche Stellungnahm benötigen, verwenden Sie bitte das hier im Beitrag beigefügte Schreiben.