Hier finden Sie die Aufzeichnung des Webinars
Was ist passiert?
Mit E-Mail vom 29.04.2025 informierte Amazon alle Händler über einen im Februar 2025 aufgetretenen Fehler wie folgt:
Für alle grenzüberschreitenden Verkäufe an B2C Kunden wurde in den von Amazon erstellten Rechnungen der Steuersatz fälschlicherweise auf 0% gesetzt, obwohl das Produkt nicht der Umsatzsteuerbefreiung unterliegt.
Amazon gibt an, den fehlenden fälligen Umsatzsteuer-Betrag bis zum 19.05.2025 zu erstatten.
Wer ist betroffen?
Es sind nur Händler betroffen, die am 21.02.2025 den Umsatzsteuerberechnungsservice von Amazon aktiv hatten.
Wie geht Amainvoice mit dem Fehler um?
Anhand der von Amazon im Schreiben angegebenen Filter identifizieren wir die betroffenen Bestellungen.
Die falschen Rechnungen werden im laufenden Monat 06/2025 storniert. Es werden neue korrekte Rechnungen mit ausgewiesener USt. von Amainvoice erstellt. Die fälligen Steuerbeträge fließen somit in die Juni-Buchhaltung und in die OSS-Meldung für Q2/2025 ein.
Was müssen Sie tun?
Für Sie besteht kein Handlungsbedarf. Wir informieren, sobald die Arbeiten abgeschlossen sind.