Als Unternehmen mit Sitz in Deutschland sind Sie verpflichtet, die Rechnungen in deutscher Sprache zu erstellen. Gem. § 14 UStG müssen Sie die Lesbarkeit in deutscher Sprache gewährleisten.
Die Artikelbeschreibung ist in der jeweiligen Landessprache des Marktplatzes. Der z.B. spanische Kunde erhält auf der Rechnung die Artikelbeschreibung auf Spanisch. Der von Ihnen selbst hinterlegte Zusatztext in der Rechnungsgestaltung ist in Deutsch und englisch sichtbar. Auf die weiteren Rechnungstexte haben Sie keinen Einfluss.