Generaloptierung bedeutet: es wird in allen Lagerländern, für die eine Ust.-IdNr. vorliegt in alle Länder, in denen eine USt.-IdNr. vorliegt optiert. Das führt dazu, dass alle Rechnungen/Stornorechnungen für die Lieferungen in die Empfängerländer mit der USt. des jeweiligen Landes erstellt werden (Bestimmungslandprinzip).
Hinweis: Bei der Nutzung der Lagerländer in PL und CZ (CEE) oder PAN-EU und gleichzeitiger Nutzung des Umsatzsteuerberechnungs-Service von Amazon müssen folgende Voraussetzung erfüllt sein:
Alle USt.-IdNrn. für die genutzten Länder müssen vorhanden sein.
Diese USt.-IdNrn. sind im Amazon Seller Central zu hinterlegen. Dies führt dazu, dass ab diesem Moment alle Rechnungen für Lieferungen in dieses Land, egal woher, von Amazon mit der USt. dieses Landes (= Empfängerland) erstellt werden (Bestimmungslandprinzip).
Da Amazon bei Lieferungen in das Empfängerland grundsätzlich die USt. dieses Landes berechnet, egal, ob die Lieferschwelle überschritten wurde oder nicht, muss für den Fall, dass die Schwelle für dieses Land nicht überschritten wurde, in allen Lagerländern für die betroffenen Empfängerländer, in denen eine USt.-IdNr. vorliegt, auf die Lieferschwelle verzichten.