Lieferschwellen stellen die Grenzen dar, bis zu denen die Umsatzsteuer des Landes berechnet wird, in dem die Ware des Händlers lagert. Überschreitet der Händler mit grenzüberschreitenden steuerbaren Lieferungen die Lieferschwelle eines EU-Landes, muss er sich dort umsatzsteuerlich registrieren lassen, ab Überschreitung die dortige Umsatzsteuer berechnen und diese dort abführen.