Ab dem 01.10.2020 hat der polnische Gesetzgeber festgelegt, dass zwingend die Warenkontrollnummern (Zolltarifnummern) für Warenverbringungen hinterlegt werden müssen, um die SAF-T-Listen korrekt zu generieren. Die Zolltarifnummern sind bis zu 8 Stellen lang und identisch mit den Warennummern der Außenhandelsstatistik.
Wichtige Links:
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Zolltarifnummern-Auskunft: Für die Zolltarifnummern (Warenkontrollnummern), die bei der Einfuhr aus Drittländern verwendet werden, ist die Zollverwaltung zuständig. Ausführliche Informationen und Auskünfte finden Sie unter folgendem Link:
Zolltarifnummern - Zollverwaltung -
Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik (WA): Das jährliche Warenverzeichnis und das Änderungsprotokoll können Sie beim Statistischen Bundesamt einsehen. Das alphabetische Stichwortverzeichnis beginnt ab Seite 16. Sie finden das Warenverzeichnis unter:
Warenverzeichnis für Außenhandel - Destatis
Prozess in Amainvoice:
- Die SAF-T-Listen werden automatisch am 07. eines Monats generiert.
- Wenn Warenkontrollnummern für die Erstellung der SAF-T-Listen benötigt werden, erscheint in der SAF-T-Liste ein rotes "i-Icon".
- Durch Klicken auf das rot hinterlegte SAF-T Listen Symbol öffnet sich ein Fenster, das die Artikel auflistet, für die die Warenkontrollnummer hinterlegt werden muss.
- Nachdem alle Zolltarifnummern korrekt eingegeben wurden, wird die SAF-T-Liste automatisch generiert und steht zur Verfügung.
Zusammengefasst:
Die SAF-T-Listen in Amainvoice werden am 07. eines Monats erstellt und erfordern ab dem 01.10.2020 in Polen zwingend die Angabe von Zolltarifnummern für Warenverbringungen. Stellen Sie sicher, dass die Warenkontrollnummern hinterlegt sind, um eine korrekte Generierung der SAF-T-Liste sicherzustellen.