Die SAF-T Liste für Polen wird immer zum 07. Tag des Folgemonats zusammen mit den VAT-Umsatzlisten erstellt und besteht aus zwei Bereichen: Den Warenverbringungen aus dem Vormonat und den Verkäufen aus dem abzurechnenden Monat.
Zu beachten ist, dass die SAF-T Liste nur erstellt werden kann, wenn die VAT-Umsatzlisten vollständig generiert wurden.
Zusätzlich sind durch Änderungen der polnischen Gesetzgeber ab dem 01.10.2020 zwingend die Warenkontrollnummern (Zolltarifnummer) der Waren für die Warenverbringungen zu hinterlegen.
Für Auskünfte zu den Zolltarifnummern (bis zu 8-Stellen identisch mit den Warennummern für die Außenhandelsstatistik), die bei der Einfuhr aus Drittländern zu verwenden sind, ist die Zollverwaltung zuständig:
https://www.zoll.de/DE/Kontakt/Auskuenfte/Zolltarifnummern/zolltarifnummern_node.html
Das Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik (WA) und das jährliche Änderungsprotokoll finden Sie mit vielen weiteren Informationen direkt auf den Internetseiten des deutschen Statistischen Bundesamts:
https://www.destatis.de/warenverzeichnis
Sobald Warenkontrollnummern für die Generierung der SAF-T Liste hinterlegt werden müssen, erkennt man dies anhand des roten "i-Icon" Symbols in der SAF-T Liste (im Bereich der Verbringungslisten für Polen).
Mit dem Klick auf das rot hinterlegte SAF-T Listen Symbol, öffnet sich ein neues Fenster, mit der Liste der Artikeln, für die eine Warenkontrollnummer hinterlegt werden muss.
Nachdem alle Warenkontrollnummern hinterlegt wurden, wird die SAF-T Liste generiert.