Amainvoice prüft automatisch bei jedem Datenimport, ob die vom Kunden angegebene Umsatzsteuer-ID Nummer registriert ist und ob tatsächlich Anspruch auf die ausgestellte steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung besteht.
Im Falle eines negativen Prüfungsergebnisses — wenn die Umsatzsteuer-ID-Nummer des B2B-Kunden nicht ordnungsgemäß registriert ist — darf der Verkauf nicht als innergemeinschaftliche Lieferung deklariert und somit auch keine Rechnung mit 0% Umsatzsteuer ausgestellt werden.
Sie haben zwei Möglichkeiten:
Entweder Sie erfragen bei dem Kunden die gültige USt-IdNr. und prüfen diese über Amainvoice neu, oder Sie wandeln die betroffenen Rechnungen in eine Rechnung mit ausgewiesener MwSt.
Auf der Startseite in Amainvoice wird angezeigt, wenn Bestellungen mit ungültigen USt.-ID Nummern vorhanden sind. Klicken Sie auf den Button Ungültige USt-IdNr. bearbeiten, um die betroffenen Rechnungen anzuzeigen.
Klicken Sie bei der zu bearbeitenden Bestellung auf die Order ID und sie gelangen zu einem rosafarbenen Button Bearbeiten. Damit kommen Sie zur im folgenden Screenshot abgebildeten Seite.
Hinweis: Die Prüfung wird auch als ungültig angezeigt, wenn der Firmenname nicht mit dem im BZSt registrierten Firmenname übereinstimmt. Ein Hinweis darauf liefert unsere Fehlermeldung (siehe unten).
In diesem Fall kann es ausreichen, den Firmenname (kann in der VIES Datenbank eingesehen werden) anzupassen und erneut zu prüfen.
Um die Rechnung zu wandeln, gehen Sie wie folgt vor:
In Ihrem Amainvoice Account - rechts oben - über den Info Button auf den grünen Balken ungültige USt-IdNr. bearbeiten.
Ihnen wird die fehlerhafte Rechnung angezeigt - klicken Sie hier auf die Order-Id. - dann auf den roten Button bearbeiten - der Rest ist einfach.
Anbei finden Sie unseren aktuellen Artikel zum Thema VAT-ID Checks:
https://medium.com/@amazervice/umsatzsteuer-id-pr%C3%BCfung-von-amazon-business-kunden-456180a6248b
Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.