Sehr geehrte Amazon-Lieferanten,
wir möchten Sie kurz über den Stand ab dem 1. 7. 2021 informieren.
Wie Sie sicher schon wissen, tritt ab dem 1. Juli 2021 in der ganzen EU das neue Mehrwertsteuersystem im Bereich des Warenversendens nach OSS in Kraft.
Jeder Steuerpflichtige, dessen Umsätze die Grenze von 10.000 € überschritten haben, ist verpflichtet, sich im Mitgliedsland seines Firmensitzes im OSS-System anzumelden.
Mit der Teilnahme am OSS-System endet aber nicht Ihre Pflicht, weiterhin in Tschechien die monatlichen Umsatzsteuer-, Kontroll- und Zusammenfassenden Meldungen einzureichen.
In Tschechien wird für Sie eine Umsatzsteuerzahllast nur in dem Fall entstehen, dass Sie die Waren an tschechische Kunden liefern, oder in dem Fall, dass Ihr Unternehmen Teilnehmer am Commingling-Verfahren ist.
Daneben ist es jedoch weiterhin notwendig, innergemeinschaftliche Warenverbringungen (DE-CZ, CZ-DE, CZ-PL, PL-CZ usw.) und B2B Verkäufe in Tschechien zu melden.
Wir haben uns als Ihr Berater personell, softwaremäßig sowie wissensmäßig auf die neue Mehrwertsteuerberechnung und Meldepflicht vorbereitet. Sie können weiter mit unserer qualifizierten Unterstützung rechnen.
Es existiert keine Pflicht an das tschechische Finanzamt die Teilnahme am OSS-Verfahren zu melden.
Für Ihre Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Schaffer & Partner s.r.o.
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