Ausgangspunkt für die Buchungshilfe ist folgender Sachverhalt:
Der deutsche Amazonhändler nutzt neben deutschen Lagern auch Amazon FBA-Lager im europäischen Ausland (z.B. PL/CZ oder PAN-EU). Er verfügt in den Lagerländern über gültige USt.-ID-Nummern.
Alleine durch diese Lagerlandnutzung ist er gesetzlich verpflichtet, ab dem 01.07.2021 gem. § 18j UStG das Bestimmungslandprinzip für alle steuerpflichtigen Lieferungen in das EU-Ausland anzuwenden. Die Meldung der USt. in den Bestimmungsländern erfolgt über das OSS-Verfahren in Deutschland. Eine Registrierung zum deutschen OSS für das dritte Quartal wird vorausgesetzt.
Zwingende Voraussetzungen bei der aktuellen DATEV-Version:
- Im DATEV Rechnungswesen wird zwingend die Version 10.1 benötigt.
- Für alle Buchungsstapel werden nur noch die dreistelligen Buchungsschlüssel verwendet.
- Die Funktion: „Leistungsdatum“ muss aktiviert werden.
Vorgehen in DATEV ReWe:
Im Buchungsstapel bei Eigenschaften / Leistungsdatum / „Leistungsdatum nutzen“ markieren.
Dann bei digitale Belege: Leistungsdatum in die Buchungszeile übernehmen markieren.
Bitte lesen Sie auch die DATEV-Serviceinformation Dok.-Nr. 1020263
Es kommen zwei neue Buchungsschlüssel zum Einsatz: 241 und 285
Diese beiden Buchungsschlüssel finden bei den folgenden Sachverhalten ihre Anwendung:
Pos. BU Vorgang USt.-Meldung
01 241 Lieferung aus dem Lager in EU1 an Verbraucher in EU1 UVA in EU1
02 241 Lieferung aus dem Lager in EU1 an Verbraucher in EU2 OSS in DE
03 285 Lieferung aus dem Lager in EU1 an Verbraucher in DE OSS in DE
Zu Pos. 01:
Um den o.g. Sachverhalt zu Pos. 01 über den Buchungsschlüssel 241 korrekt zu buchen, ist wie folgt vorzugehen:
Nach dem Import der Buchungsstapel werden die betroffenen Buchungen der Pos. 01 mit dem orangen Warnhinweis (mit Ausrufezeichen) angezeigt.
Vorgehen:
Sie markieren diese Buchungen mit STRG -A und klicken mit der rechten Maustaste auf die Buchungssätze.
Es öffnet sich ein Funktionsfeld:
Sie wählen die Funktion: „alle Hinweise(-symbole) entfernen“
Dann öffnet sich ein Fenster:
Hier auf „Entfernen“ klicken, dann die folgenden Fenster mit Ja und Ok bestätigten.
Zu Pos. 02:
Zu diesem Sachverhalt muss keine weitere Anpassung vorgenommen werden.
Zu Pos. 03:
Um über den BU 285 den Sachverhalt „EU1 nach DE“ korrekt buchen zu können, müssen Sie manuell ein Sammelkonto mit der Funktion 160 für die hier fällige deutsche USt. anlegen; z.B. 1726 (SKR03) oder 3797 oder 3825 (SKR04). Diese USt. muss im deutschen OSS für DE erklärt werden und darf NICHT in die deutsche Umsatzsteuer-Voranmeldung.
Alternativ kann man bei mehrstelligen Sachkonten auch 1728 xx xx (SKR03) oder 3798 xx xx (SKR04) verwenden.
Vorgehen:
Sie klicken auf: Stammdaten / Sachkonten / Kontenplan. Dann erstellen oder bearbeiten Sie das Konto 1726 (SKR03) oder 3797 oder 3825 (SKR04) und bestätigen mit Doppelklick.
Es öffnet sich folgendes Fenster, das Sie wie folgt ausfüllen:
Sind die Fibu Funktionen ausgegraut, müssen diese in ReWe im Mandanten unter Stammdaten / Mandantendaten Rechnungswesen / Grunddaten / Kontenfunktionen / Individuelle Funktionen nutzen aktiviert und gespeichert werden.
Speichern und fertig!
Steuersammelkonto 1767 / 3817:
Bei der Nutzung des BU 241 zu den Pos. 01 und 02 werden beide USt.-Buchungen auf das Konto 1767 (SKR03) oder 3817 (SKR04) gebucht.
Um die USt. der OSS-Sachverhalte korrekt darstellen und analysieren zu können, muss dieses Steuersammelkonto mit der Buchungsübersicht ausgewertet werden.
Dazu lesen Sie bitte die DATEV-Serviceinformation Dok.-Nr. 1020967
Alternativ zur Auswertung über die Buchungsübersicht kann der USt.-Anteil der im Lagerland fälligen USt. (kein OSS) pro Monat manuell auf ein separates USt.-Konto umgebucht werden (ab 07/2021). Die im Lagerland fällige USt. kann in Amainvoice in den VAT-Umsatzlisten pro Lagerland leicht ermittelt werden. Der verbleibende USt.-Anteil auf dem Sammelkonto 1767 / 3817 unterliegt dann der OSS-Erklärung.