Es kommt vor, dass eine in Amainvoice als ungültig geprüfte UID im z.B. VIES-Portal als gültig angezeigt wird.
Hier gilt Folgendes zu beachten:
Es wird stets eine qualifizierte Bestätigung einer UID Nummer durchgeführt. Diese erfolgt immer mit dem angegebenen Firmenname.
Im evatr Portal (Bundeszentralamt für Steuern) genügt es nicht, nur die UID mit der einfachen Bestätigung zu prüfen. Hier muss ein Schritt weiter gegangen werden und ebenfalls die qualifizierte Bestätigung durchgeführt werden.
Hier wird dann angezeigt, ob der geprüfte Firmenname in Kombination mit der Rechtsform nicht mit der UID übereinstimmt.
Hinweis: für die qualifizierte Prüfung muss hier ebenfalls der Ort mit angegeben werden.
Für Bestellungen, die von DE ins EU-Ausland versandt werden, wird eine UID grundsätzlich über das evatr Portal geprüft. Alle Bestellungen, die aus einem anderen Lagerland versendet werden, werden über das MIAS (VIES Portal der Europäischen Kommission) geprüft.
Im MIAS wird für alle Länder (mit Ausnahme von DE und ES) direkt bei der UID Prüfung der zugehörige Firmenname (inkl. Adresse) mit ausgegeben. Das Portal ist daher gut zur Überprüfung der falschen Angaben bzw. Schreibfehler und Ähnliches nutzbar.
Wichtiger Hinweis: Die hinterlegten Adressen zu einer USt-IdNr können im evatr und MIAS unterschiedlich sein.
Für Hilfe zur Bearbeitung von Rechnungen mit ungültigen UIDs:
Was ist zu tun, wenn eine USt-IdNr. ungültig geprüft wurde?