Warum müssen OSS-Meldungen korrigiert werden?
Das Gesetz verlangt, dass Stornorechnungen eines laufenden Quartals in dem Quartal im OSS gemeldet werden müssen, in dem die Leistung (Lieferung und Rechnung) ursprünglich erbracht wurde.
Aus diesem Grund sind Berichtigungen der zurückliegenden Quartale erforderlich. (vgl. EU-Kommission, Guide to the VAT One Stop Shop, März 2021, S. 42)
Das bedeutet, dass die berichtigten Steuerbeträge für das 3. und 4. Quartal 2021 im BOP-Portal zu melden sind. Die aktuell von Amainvoice erzeugte OSS-Meldung .pdf, sowie die zugehörigen .csv Datei (zum Hochladen im BOP-Portal) beinhalten diese Angaben bereits.
Fallbeispiel: OSS Berichtigungen durch Stornorechnungen:
Im Dezember 2021 fand ein Verkauf statt, der im Januar 2022 in der OSS Meldung für das 4. Quartal 2021 gemeldet wurde.
Der Käufer schickte die Ware im Januar 2022 zurück und es wurde im Januar 2022 eine Stornorechnung erzeugt (mit dem Bezug auf die ursprünglichen Rechnung aus Dezember 2021).
In der OSS-Meldung für das 1. Quartal 2022 muss dann im Bereich der möglichen Berichtigungen für das 4. Quartal 2021 eine Korrekturmeldung für das betroffene Verbrauchsland durchgeführt werden.
Dies betrifft auch Storno-Rechnungen aus dem 3. Quartal 2021, die bereits im 4. Quartal 2021 berücksichtigt wurden. Deshalb kommt es einmalig bei der Meldung zum 1. Quartal 2022 zu einer Erlösverschiebung negativer Erlöse (= Storno-Rechnungen) vom 4. Quartal auf das 3. Quartal. 2021.
Meldung der Berichtigungen im BOP-Portal:
Die Krux dabei ist, dass im BOP Portal nur die Werte "Bisher erklärter Steuerbetrag" (Also die Summe für dieses Verbrauchsland aus der Meldung 4. Quartal 2021) und der "Berichtigte Steuerbetrag" (= Summe für dieses Verbrauchsland aus 4. Quartal 2021 abzüglich des MwSt. Betrages der Stornorechnung) erklärt werden können.
Die durch Amainvoice erstellte OSS-Meldedatei (.csv) kann inklusive der Berichtigungen digital
im BOP-Portal hochgeladen werden.
Wie Sie diese Datei im BOP-Portal hochladen entnehmen Sie bitte dem folgenden Beitrag:
OSS-Meldedaten digital in das Elster BOP-Portal hochladen
Wie ermittle ich die Werte "bisher erklärter Steuerbetrag" und "berichtigter Steuerbetrag"?
Amainvoice generiert die OSS-Meldeliste und ermittelt anhand der vorhandenen Daten die zu korrigierenden Steuerbeträge.
In der OSS-Meldeliste 1. Quartal 2022, auf der Seite: "Berichtigung früherer Besteuerungszeiträume für die Buchung im BOP-Portal", sind die Werte für die Meldung im BOP-Portal zu verwenden.
Wie melde ich OSS-Berichtigungen im BOP-Portal?
1. Die Berichtigungen können zusätzlich zur aktuellen OSS-Meldung vom 1. Quartal 2022 manuell erfasst werden, oder
2. Dies kann durch das Hochladen der aus Amainvoice generierten .csv Datei geschehen. Wie Sie die Datei im BOP Portal hochlanden wird hier beschrieben: OSS-Meldedaten digital in das Elster BOP-Portal hochladen
Manuelle Erfassung im BOP-Portal
In der Liste der Umsätze und Berichtigungen fügen Sie das zu korrigierende Verbrauchsland hinzu, wenn dies noch nicht angelegt ist. Das Land des Verbrauchs können Sie aus der Amainvoice OSS-Meldeliste entnehmen.
Unter Punkt 5 - Berichtigung früherer Besteuerungszeiträume tragen Sie die Werte aus der Amainvoice OSS-Meldeliste entsprechend ein:
Führen Sie dies entsprechend der weiteren Verbrauchsländer und zu berichtigenden Quartalen durch.
Festschreiben der Amainvoice OSS-Meldeliste
Nachdem Sie die Meldung im BOP-Portal eingereicht haben müssen Sie die OSS-Meldeliste in Amainvoice "festschreiben". Dazu markieren Sie in "Ihr Amainvoice" / "OSS (One Stop Shop)" die OSS-Meldung und wählen unten unter "Aktion auswählen" "OSS-Meldung festschreiben".