Was ist passiert?
Verkäufe aus dem FBA Lager in Deutschland werden europaweit versendet. Findet eine Rücksendung eines Kunden z.B. aus Italien statt, so wird diese Ware unter gewissen Umständen als erstes in einem Lager von Amazon in Italien angenommen um dann in das deutsche FBA Lager, für den Wiederverkauf, weiter transportiert zu werden.
Wir können anhand unserer Datenanalyse feststellen, dass seit dem 02.02.23 vermehrt Verkäufe aus Amazon Lagerländern statt finden, in denen keine Registrierung vorhanden ist. Diese Länder wurden im Seller Central auch nicht als PAN-EU / CEE Lagerländer aktiviert und sind dort auch nicht als "aktiv" sichtbar.
In diesen Lagern befinden sich Retouren von Endkunden, die von dort aus nicht bei einem Verkauf versendet werden dürfen. Normalerweise werden diese von dort durch einen "Outbound"-Prozess in ein Lager verbracht, aus dem dann der Verkauf stattfinden darf. Durch einen offensichtlichen Fehler seitens Amazon wurden diese Waren jedoch direkt von dort aus an Endkunden verschickt.
Daraus entstehen umsatzsteuerliche Konsequenzen.
Einzelfälle konnten wir in den letzten Jahren immer mal wieder feststellen. Jedoch handelt es sich jetzt um ein globales-Problem, das aktuell sehr viele Amazon Händler betrifft.
Was ist jetzt sofort zu tun?
Sollten Sie in Amainvoice die Meldung erhalten, dass Ware aus einem Land versendet wird, welches bei Amainvoice nicht als Lagerland aktiviert ist, eröffnen Sie einen neuen Fall im Seller Central und erläutern dem Verkäuferservice den folgenden Sachverhalt:
"Es finden seit 02.02.23 Verkäufe aus Lagerländern statt in denen ich nicht umsatzsteuerlich registriert bin und diese Länder auch nicht im Seller Central für den Versand von Waren aktiviert wurden. Es handelt sich dabei um Retouren, die in diesen Ländern lagern um eigentlich im Outbound transferiert zu werden. Diese werden aktuell von dort aus an Endkunden versendet. Bitte stoppen Sie den Versand aus Lagerländern, die nicht von mir für den FBA-Versand aktiviert sind."
Bitte fügen Sie unbedingt alle betroffenen Bestellnummern hinzu.
Wie identifiziere ich die Order-ID's für das Ticket für den Verkäuferservice?
1. Betroffen sind Sie, wenn Sie die folgende Meldung beim Öffnen des Menüpunktes "Ihre Rechnungen" erhalten:
2. Merken Sie sich die Angabe der Lagerländer, klicken die Meldung mit dem X oder "Dieser Umstand ist mir bekannt" weg und gehen zum nächsten Schritt.
3. Klicken Sie rechts oben auf das Auswahlfeld "Amazon Lagerland" und wählen eines der in der vorherigen Meldung angezeigten Lagerländer aus. Anschließend klicken Sie auf "Suche".
4. Die betroffenen Rechnungen werden nun angezeigt, woraus sie eine oder mehrere Order-ID's kopieren und für das Ticket an den Verkäuferservice einfügen können.
Wie wirkt sich das auf die erstellten Rechnungen zu diesen Fällen aus?
Nutzer von Amainvoice, die den Umsatzsteuerberechnungsservice / VAT-Calculation Service (VCS) nicht nutzen, erhalten für diese Verkäufe die von Amazon übermittelten Daten mit dem fehlerhaften Lagerland und der damit einher gehenden fehlerhaften Besteuerung.
Diese Belege müssen manuell korrigiert werden um sie dem richtigen Lagerland auch bzgl. der OSS-Meldung korrekt zuzuweisen. Werden diese nicht korrigiert, erhalten Sie fehlerhafte Erlöse in der Fi-Bu und fehlerhafte OSS-Meldungen.
Nutzer des VCS (Erstellung der Rechnungen /pdf Belege durch Amazon) erhalten für diese Verkäufe zum Großteil DOC-Dokumente ohne ausgewiesene USt., da der VCS erkennt, dass keine USt.-ID für dieses Lagerland im Seller Central hinterlegt ist. Diese Fälle können in Amainvoice mit der beginnenden Rechnungsnummer: "DOC-" identifiziert werden.
Diese Belege müssen manuell korrigiert werden um sie dem richtigen Lagerland auch bzgl. der OSS-Meldung korrekt zuzuweisen. Werden diese nicht korrigiert, erhalten Sie fehlerhafte Erlöse in der Fi-Bu und fehlerhafte OSS-Meldungen.
Nutzer des VCSlite (Erstellung der Rechnungen und hochladen durch Amainvoice). Hier werden von Amazon keine Steuerinformationen aus den Berichten von Amazon übergeben und es wird auch keine Rechnung für diese Vorgänge von Amazon erwartet. Somit ist zumindest die IDR (Invoice-defect-rate - Rate an Rechnungsmängeln) nicht von diesem Problem betroffen. Jedoch die korrekte Besteuerung.
Diese Belege müssen manuell korrigiert werden um sie dem richtigen Lagerland auch bzgl. der OSS-Meldung korrekt zuzuweisen. Werden diese nicht korrigiert, erhalten Sie fehlerhafte Erlöse in der Fi-Bu und fehlerhafte OSS-Meldungen.
In welchem Fall muss ich jetzt handeln?
Korrekturen müssen grundsätzlich für ALLE Fälle durchgeführt werden, da sonst keine oder fehlerhafte Steuerinformationen vorliegen und diese Erlöse fehlerhaft in der Fi-Bu und OSS-Meldung landen würden.
Da das Ende des Problems noch nicht absehbar ist, werden wir mit der Korrektur erst beginnen, wenn offiziell das Problem von Amazon gelöst ist. Diese manuelle Korrektur benötigt eine Beauftragung durch Sie und wird nach Aufwand berechnet.
Werden diese Belege nicht korrigiert, erhalten Sie in der Fi-Bu und OSS-Meldung fehlerhafte Erlöse.
Wie korrigiert Amainvoice die Rechnungen?
Es gibt im Moment mehrere Ansätze der Korrekturmöglichkeit, die auch noch in Absprache mit den Steuerberatern der verschiedenen Ländern diskutiert werden. Wir werden informieren wenn hier konkrete Vorschläge bestehen.
Welche Auswirkungen hat das Plattformen-Steuertransparenzgesetz 01.01.23 in diesem Zusammenhang?
Ab 01. Januar 2023 melden alle Marktplätze die getätigten Umsätze an die Finanzämter. Jedoch erst ab 30 Verkäufen im Jahr, oder ab 2000 € Umsatz. Somit kann bei nur wenigen Verkäufen davon ausgegangen werden, dass hier keine Rückfragen der Länder entstehen. Jedoch sollten unbedingt alle betroffenen Vorgänge dokumentiert und abgelegt werden um bei einer Rückfrage die Situation erläutern zu können.
Wenn Sie noch weitere Fragen zu dem Thema haben, kontaktieren Sie bitte unseren Support.