Eine gute Nachricht vorab. Die Daten bestätigen uns, dass Amazon den Fehler seit Ende Februar behoben hat. Aktuell können wir keine Fälle mehr feststellen.
Was ist passiert?
Verkäufe aus FBA Lagern in Deutschland werden europaweit versendet. Sollte es bei einem dieser Verkäufe zu einer Rücksendung z.B. eines Kunden aus Italien kommen, so wird diese Ware unter gewissen Umständen zunächst in einem Amazon-Lager in Italien angenommen, um dann in das deutsche FBA Lager (für den Wiederverkauf) zurück transportiert zu werden.
Wir konnten anhand unserer Datenanalyse feststellen, dass dass im Zeitraum 02.02.2023 bis 20.02.2023 vermehrt Verkäufe aus Amazon-Lagerländern stattgefunden haben, in denen betroffene Händler nicht registriert sind. Diese Länder wurden im Seller Central weder als PAN-EU / CEE Lagerländer aktiviert noch sind sie dort als "aktiv" sichtbar.
Diese Retouren von Endkunden, dürften - im Falle eines Verkaufs - nicht aus den FBA-Lagern verkauft werden in denen sie sich befinden. Normalerweise werden sie durch einen "Outbound"-Prozess in ein Lager transportiert, aus dem dann der Verkauf stattfinden darf, doch durch einen offensichtlichen Fehler seitens Amazon wurden diese Waren direkt aus nicht zulässigen Lagern an Endkunden verschickt.
Daraus entstehen für die betroffenen Händler umsatzsteuerliche Konsequenzen.
Einzelfälle konnten wir in den letzten Jahren immer mal wieder feststellen. Jedoch handelt es sich derzeit um ein Problem größeren Ausmaßes, das aktuell sehr viele Amazon-Händler betrifft.
Wie geht es jetzt weiter?
1. Analysieren
2. Dokumentieren
3. Handeln - Sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater
1. Analysieren: Amainvoice analysiert automatisch, ob Sie von diesen Fällen betroffen sind, oder nicht. Es findet ein Abgleich mit den in Amainvoice hinterlegten Lagerländern in den Stammdaten statt und meldet wenn Verkäufe aus Lagerländern registriert wurden, in denen keine USt.liche Registrierung vorhanden ist.
WICHTIG: Sie erhalten diese Meldung nur, wenn das System automatisch erkannt hat, dass Sie von dieser Situation betroffen sind. Die Meldung erscheint automatisch nach dem Login in Amainvoice. Wenn Sie diese Meldung nicht sehen, sind Sie auch nicht davon betroffen.
Die Funktion der Erkennung ist ab Freitag, den 03.03.23 gegen 22 Uhr aktiv.
2. Dokumentieren: Sind Sie betroffen, stellt Ihnen Amainvoice ein Analyseprotokoll mit allen relevanten Informationen zu jedem einzelnen Fall als .pdf Datei zur Verfügung. Dies dient für Sie zur Dokumentation für Ihre Unterlagen und zur klaren Darstellung aller betroffenen umsatzsteuerlichen Geschäftsvorfälle. Das Analyseprotokoll können Sie rechts im Info-Fenster erzeugen lassen und herunterladen.
Wenn Sie nicht von der Situation betroffen sind, wird Ihnen der Button zur Erzeugung des Analyseprotokolls nicht angezeigt.
3. Handeln - Sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater: Übermitteln Sie das Analyseprotokoll an Ihren Steuerberater und sprechen Sie dringend mit Ihm über die Konsequenzen/Auswirkungen. Sollten Ihr Steuerberater Unterstützung benötigen, beachten Sie bitte den folgenden Hinweis auf die zwei kommenden Webinare zu diesem Thema.
Webinar für Steuerberater und Selbstbucher
Wir haben ein ca. einstündiges Webinar aufgezeichnet, in dem wir die Situation mit allen umsatzsteuerlichen Geschäftsvorfällen beleuchten. Wir sprechen über die Ursache, die Konsequenzen und die Möglichkeiten der Lösung. Sabine Wirsching von der Steuerkanzlei Wirsching erläutert als Steuerberaterin in diesem Webinar die Handlungsmöglichkeiten.
Das Webinar richtet sich an Ihren Steuerberater oder an Sie, wenn Sie Selbstbucher sind.
Die Aufzeichnung dieses Webinars können Sie kostenpflichtig erwerben.
Bitte senden Sie uns dazu eine E-Mail an: info@amainvoice.de
Haben Sie noch Fragen, gerne per E-Mail unter: info@amainvoice.de.